Auch im Veranlagungsjahr 2020 kann der Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Wer diesen Freibetrag in Anspruch nehmen kann und welche Grenzen Anwendung finden, haben wir für Sie zusammengestellt.
Voraussetzung für den investitionsbedingten Freibetrag ist, dass der Steuerpflichtige im selben Veranlagungsjahr in abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder in Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG (zur Deckung von Pensionsrückstellungen geeignete Wertpapiere), die mindestens vier Jahre dem Anlagevermögen zu widmen sind, investiert. Umgelegt auf Zertifikate von Raiffeisen Centrobank bedeutet dies, dass Zertifikate mit 100 % Kapitalschutz am Laufzeitende und einer Restlaufzeit von mehr als vier Jahren geeignet sind.
Die folgende Tabelle enthält aktuell interessante Garantie-Zertifikate der Raiffeisen Centrobank, die für den investitionsbedingten Freibetrag geeignet sind, Stand 17.11.2020:
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Wir weisen darauf hin, dass sich die Rechtslage durch Gesetzesänderungen, Steuererlässe, Stellungnahmen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung usw. ändern kann. Die umfassende Information können Sie in unserer Broschüre nachlesen:
Für Fragen zu GFB-fähigen Kapitalschutz-Zertifikaten aus unserer Produktpalette steht Ihnen unser Team Strukturierte Produkte gerne zur Verfügung:
Produkt-Hotline: +43 (0)1 51520 - 484
E-Mail: produkte(at)rcb.at
Mehr zum Thema Gewinnfreibetrag finden Sie ebenso auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen sowie bei der der WKO, Wirtschaftskammer Österreich.
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