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Auch für das Veranlagungsjahr 2022 kann der Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Wer diesen Freibetrag in Anspruch nehmen kann und welche Grenzen Anwendung finden, haben wir für Sie zusammengestellt.
Voraussetzung für den investitionsbedingten 💰 Freibetrag ist, dass der Steuerpflichtige im selben Veranlagungsjahr in abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder in Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG (zur Deckung von Pensionsrückstellungen geeignete Wertpapiere), die mindestens vier Jahre dem Anlagevermögen zu widmen sind, investiert.
Umgelegt auf Raiffeisen Zertifikate bedeutet das:
Alle Kapitalschutz-Zertifikate mit 100 % Kapitalschutz am Laufzeitende mit einer Restlaufzeit von mindestens 4 Jahren sind geeignet.
Die folgende Tabelle enthält aktuell interessante Kapitalschutz-Zertifikate (100 % Kapitalschutz am Laufzeitende), die für den investitionsbedingten Freibetrag geeignet sind, Stand 03.01.2023:
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Wir weisen darauf hin, dass sich die Rechtslage durch Gesetzesänderungen, Steuererlässe, Stellungnahmen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung usw. ändern kann.
Für Fragen zu GFB-fähigen Kapitalschutz-Zertifikaten aus unserer Produktpalette steht Ihnen unser Raiffeisen Zertifikate-Team gerne zur Verfügung:
Produkt-Hotline: +43 (0)1 71707- 5454
E-Mail: info(at)raiffeisenzertifikate.at
Mehr zum Thema Gewinnfreibetrag finden Sie ebenso auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen sowie bei der der WKO, Wirtschaftskammer Österreich.